7 Gedanken zu “Frage an die Juristen in meinem Netzwerk

  1. Hallo! Ich bin auch keine Juristin ( super, dass das gefragt war 😉), vermute, dass das ähnlich ist wie mit Abmahnungen im Internet. Pro Monat so eine Aktion und man braucht nicht mehr arbeiten zu gehen. Böse. Ich werde das heute Abend sofort an einen Rechtsanwalt bzw Richterin weiterleiten. Mir fällt ein, mein “ juristischer“ Bekanntenkreis ist ja noch grösser. Das müsste sich regeln lassen! Bis ganz bald! Grüße czander

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  2. Hallo Thomas – bin zwar kein Volljurist, aber als Ex-Projektleiter im Bereich Sales via Internet wenigstens einigermaßen bewandert. Nachdem ich das gelesen habe würde ich erst mal prüfen ob diese Adresse wirklich über den Verteiler rausgegangen ist. Ist dem so – dann schnellstens raus. Unterlassungserklärung würde ich schon mal gar nicht unterschreiben – aber die nette Dame bitten, die erhaltene Mail zwecks Prüfung an euch weiterzuleiten. Da kann man ja sehen über welchen Verteiler und vor allem WANN die Mail verschickt wurde. Wäre nicht die Erste, die versucht mit dieser Masche Geld zu schinden. Newsletter sollten nur über doppelte Bestätigung verschickt werden können. Das von Herrn Schmidt erwähnte „double opt-in“ – also zum einen durch Eingabe der Email-Adresse und zum andern durch eine Mail an eben diese registrierte Adresse zwecks Bestätigung. Damit ist sichergestellt, dass nicht irgendein Fremder wahllos über das Webportal Newsletter an ihm bekannte Mailadressen versenden kann.
    Wie Herr Schmidt schon schrieb könnte es eine Doublette sein – also eine alte (oder andere Mail-Adresse), die auf die aktuelle weitergeleitet wird. Das könnt Ihr natürlich nicht wissen – insofern kann euch da auch kein Vorwurf gemacht werden.
    Inwiefern gerichtliche Schritte geltend gemacht werden können weil man die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt kann ich nicht sagen. Es fehlt mir da so ein bisschen die Logik. Normalerweise würde man eine erste Mail schreiben, mit der Aufforderung aus dem Verteiler genommen zu werden und erst in einer zweiten die Androhung der Unterlassungserklärung. Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist in einer Mail sowohl die Aufforderung zur Unterlassung, geldwerte Unterlassungserklärung und gerichtliche Schritte zu vereinen – das kann aber nur ein Anwalt wissen.
    Was ich aber nicht ganz verstanden habe ist der Archiv-Link, der von jedem reaktiviert werden kann. Stehe da so ein bisschen auf dem Schlauch, was Du damit meinst..

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    • Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung …die von Dir erwähnten Schritte werden wir mal machen / überprüfe – gute Hinweise! Was meinst Du mir „Archiv-Link“….? Ich stehe auch gerade auf dem Schlauch 😉

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    • Hallo Herr Schmidt – das mit der Weiterleitung, wäre eine interessante Option….. Ich werde das mal prüfen (lassen), soweit dies im Rahmen unserer Möglichkeiten geht….. VG Thomas Mampel

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  3. Bin ja kein Jurist, kann also nur einen technischen Hinweis geben: „Jeder Externe kann sich ja über den Archiv-Link und „subscribe“ selbsttätig hinzufügen (und entfernen…).“
    Eigentlich nicht, denn durch das Doppelte Opt-in-Verfahren kann nur der tatsächliche Empfänger sich ein- oder austragen: ich trage mich im ersten Schritt ein und BESTÄTIGE aus der angegebenen E Mail Adresse heraus, dass ich es auch wirklich will. Ebenso läuft es mit dem Austragen.
    Eigentlich schützt diese Möglichkeit Sie doch auch juristisch: die gute Frau muss sich nur austragen, und NUR SIE KANN es tun. Aber, wie gesagt, bin kein Jurist.

    Ein häufiges Problem sind weitergeleitete Mails: vielleicht ist sie mit einer alten, vergessenen Adresse im Verteiler. Diese Adresse ist so eingestellt, dass alle Mails an ihre aktuelle weitergeleitet werden.

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