Als Geschäftsführer bin ich dafür verantwortlich Arbeitsverträge zu unterschreiben und mit den Mitarbeitenden über Veränderungen / Anpassungen der vertraglich zu vereinbarenden Rahmenbedingungen zu verhandeln. Oft geschieht eine Veränderung auf Wunsch des Mitarbeitenden. Sei es der Wunsch nach Veränderung der Arbeitszeiten, Einsatz in einem anderen Projekt mit einem anderen Tätigkeitsschwerpunkt oder der Wunsch nach einer beruflichen Weiterentwicklung – im Sinne von „den nächsten Karriereschritt“ in der Organisation machen. In 8 von 10 Fällen geht das problemlos. Vor allem, wenn nur Anpassungen des Stellenumfangs etc. zu vereinbaren sind – ein quasi schon „automatisiert“ durchlaufender Prozess. Schwierig wird es, wenn mit dem Veränderungswunsch eine ganz neue Tätigkeit, neue Aufgaben und / oder neue Verantwortlichkeiten verbunden sind.
Wir wissen nicht, ob der Mitarbeitende den neuen Anforderungen zu 100 % gerecht wird, ob die Annahmen und Vorstellungen (auch Selbsteinschätzung) der Kolleg*innen bezogen auf die neue Stelle bzw. die neue Tätigkeit realistisch und zutreffend waren. Es bleibt also ein Risiko, denn möglicherweise erweist sich die getroffene Entscheidung zur Veränderung schon sehr bald als falsch. In manchen Fällen, müssen wir mit den Mitarbeitenden dann Vereinbarungen treffen, die einer arbeitsrechtlichen Überprüfung nur schwer standhalten können. Dies tun wir nur, wenn der Mitarbeitende den Wunsch nach Veränderung hat! Sehr oft sind die Mitarbeitenden in den Gesprächen, in denen wir solche Entscheidungen und Vereinbarungen treffen, sehr kooperativ und wissen, dass die rechtlichen Grundlagen in mancherlei Hinsicht nicht 100%ig gerichtssicher sind. Trotzdem wollen wir als Erwachsene Menschen „auf Augenhöhe“ angemessene Vereinbarungen treffen. Wenn wir dem Wunsch des Mitarbeitenden gerecht werden wollen, müssen wir teilweise „wackelige“ Vereinbarungen treffen, denn eine neue Probezeit z.B. ist bei Kolleg*innen, die schon länger bei uns sind rechtlich, nicht durchsetzbar. Aber was, wenn sich herausstellt dass wir die Entscheidung später revidieren müssen?
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