
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Als diese Woche zwei Zuwendungsbescheide des Landes Berlins für zwei Projekte bei uns eingingen, stiess es mir mal wieder auf. Und wenn ich anfange darüber nachzudenken, muss ich aufpassen, dass ich nicht zum Rumpelstilzchen werde. Es geht um Eigenmittel, die frei-gemeinnützige Träger aufbringen müssen, wenn sie Aufgaben für die Allgemeinheit erbringen. Warum eigentlich?
Wir nehmen es in der Regel schon widerstandslos hin und selten höre ich, dass das Thema in der öffentlichen Diskussion thematisiert wird: Wenn frei-gemeinnützige Träger Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit übernehmen – egal ob in der Kinder- und Jugendarbeit, beim Betrieb von Kitas, in der Familien- und Stadtteilarbeit – wird von ihnen verlangt, dass sie „Eigenmittel“ einsetzen und sich mit diesen an der Gesamtfinanzierung des Projektes beteiligen. Begründet wird dies wohl mit „Subsidiaritätsprinzip“, wonach zunächst eigene Ressourcen einzusetzen sind, bevor staatliche Unterstützung geleistet wird. Im Kern finde ich das allerdings abwegig.
Stellt Euch dieses Modell mal auf andere Branchen und Wirtschaftszweige bezogen vor: bei einer Ausschreibung für den Bau einer Schnellstraße wird von der Baufirma erwartet, dass sie 20% der Baukosten selbst trägt.