Ein paar Gedanken zum Subsidiaritätsprinzip und zur Haltung gegenüber frei-gemeinnützigen Organisationen
Vor einiger Zeit habe ich mich hier im Blog mal ausgelassen, weil mich der Umgang mit frei-gemeinnützigen Organisationen (nicht nur) hier im Bezirk mitunter sehr aufregt. Anlass war, dass ich auf einer Veranstaltung des Jugendamtes über ein neues „wording“ gestolpert bin: man sprach dort stets von „öffentlicher“ und „öffentlich finanzierter“ Jugendhilfe. Mit dieser Wortwahl sollte wohl die übliche Begrifflichkeit „öffentliche Jugendhilfe“ und „Jugendhilfe in freier Trägerschaft“ ersetzt oder umgangen werden. Diese Begriffswahl hat ein bisschen an alte Diskussionen in den 1990er-Jahren erinnert.
Die Formulierung „öffentlich“ und „öffentlich finanziert“ ist irrelevant und nicht hilfreich – sie ist nicht mal eine „richtige“ Unterscheidung. („öffentlich finanziert“ sind auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter*innen …). Sie steht für eine Haltung, die den Wert und die Bedeutung freier Jugendhilfe und einer in frei-gemeinnütziger Trägerschaft organisierten Sozialarbeit nicht würdigt.
Damals – in den 1990er Jahren – war (zumindest in unserem Bezirk) die Rolle der frei-gemeinnützigen Träger noch ziemlich unklar, ihr Stellenwert umstritten. Sehr stark lag der Fokus auf staatlichen Angeboten – freie Träger hatten bestenfalls die Funktion ergänzende Angebote – meist vollkommen unzulänglich finanziert – zu übernehmen. Dies hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zwar zunächst positiv verändert – aktuell beobachten wir aber wieder eine „Rolle rückwärts“ zu einer Haltung, die von Misstrauen und Kontrollzwang geprägt ist und unterstellt, dass frei-gemeinnützige Organisationen ihre Arbeit vorrangig aus eigenwirtschaftlichem Interesse heraus machen. Das ist falsch und fataler Unsinn.
Weiterlesen
