Ohne frei-gemeinnützige Organisationen läuft nichts

Ein paar Gedanken zum Subsidiaritätsprinzip und zur Haltung gegenüber frei-gemeinnützigen Organisationen

Vor einiger Zeit habe ich mich hier im Blog mal ausgelassen, weil mich der Umgang mit frei-gemeinnützigen Organisationen (nicht nur) hier im Bezirk mitunter sehr aufregt. Anlass war, dass ich auf einer Veranstaltung des Jugendamtes über ein neues „wording“ gestolpert bin: man sprach dort stets von „öffentlicher“ und „öffentlich finanzierter“ Jugendhilfe. Mit dieser Wortwahl sollte wohl die übliche Begrifflichkeit „öffentliche Jugendhilfe“ und „Jugendhilfe in freier Trägerschaft“ ersetzt oder umgangen werden. Diese Begriffswahl hat ein bisschen an alte Diskussionen in den 1990er-Jahren erinnert.

Die Formulierung „öffentlich“ und „öffentlich finanziert“ ist irrelevant und nicht hilfreich  – sie ist nicht mal eine „richtige“ Unterscheidung. („öffentlich finanziert“ sind auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter*innen …). Sie steht für eine Haltung, die den Wert und die Bedeutung freier Jugendhilfe und einer in frei-gemeinnütziger Trägerschaft organisierten Sozialarbeit nicht würdigt.

Damals – in den 1990er Jahren – war (zumindest in unserem Bezirk) die Rolle der frei-gemeinnützigen Träger noch ziemlich unklar, ihr Stellenwert umstritten. Sehr stark lag der Fokus auf staatlichen Angeboten – freie Träger hatten bestenfalls die Funktion ergänzende Angebote – meist vollkommen unzulänglich finanziert – zu übernehmen. Dies hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zwar zunächst positiv verändert – aktuell beobachten wir aber wieder eine „Rolle rückwärts“ zu einer Haltung, die von Misstrauen und Kontrollzwang geprägt ist und unterstellt, dass frei-gemeinnützige Organisationen ihre Arbeit vorrangig aus eigenwirtschaftlichem Interesse heraus machen. Das ist falsch und fataler Unsinn.

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Die Macht der Worte… oder: der kleine, aber feine Unterschied zwischen „frei“ und „öffentlich finanziert“

GF-Tagebuch #26

In der letzten Woche bin ich auf einer Veranstaltung des Jugendamtes über ein neues „wording“ gestolpert: man sprach dort stets von „öffentlicher“ und „öffentlich finanzierter“ Jugendhilfe. Mit dieser Wortwahl sollte wohl die übliche Begrifflichkeit „öffentliche Jugendhilfe“ und „Jugendhilfe in freier Trägerschaft“ ersetzt oder umgangen werden. Diese Begriffswahl hat mich irritiert – und ein bisschen an alte Diskussionen in den 1990er-Jahren erinnert.

© fotomek - Fotolia.com

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Damals war (zumindest in unserem Bezirk) die Rolle der frei-gemeinnützigen Träger noch ziemlich unklar, ihr Stellenwert umstritten. Sehr stark lag der Fokus auf staatlichen Angeboten – freie Träger hatten bestenfalls die Funktion ergänzende Angebote – meist vollkommen unzulänglich finanziert – zu übernehmen. Dies hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten positiv verändert. Freie Träger – nicht nur – der Jugendhilfe sind wichtige Akutere geworden. Wir sprechen von „Kooperation auf Augenhöhe“ und verteilen die Aufgaben der öffentlichen und freien Anbieter nach fachlichen Gesichtspunkten.

Die Formulierung „öffentlich“ und „öffentlich finanziert“ stösst mir unangenehm auf. Ich finde, dass diese Unterscheidung nicht hilfreich ist – sie ist nicht mal eine richtige Unterscheidung. („öffentlich finanziert“ sind auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten MitarbeiterInnen …). Sie steht für eine Haltung, die den Wert und die Bedeutung freier Jugendhilfe und einer in frei-gemeinütziger Trägerschaft organisierten Sozialarbeit nicht würdigt.

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