Ohne frei-gemeinnützige Organisationen läuft nichts

Ein paar Gedanken zum Subsidiaritätsprinzip und zur Haltung gegenüber frei-gemeinnützigen Organisationen

Vor einiger Zeit habe ich mich hier im Blog mal ausgelassen, weil mich der Umgang mit frei-gemeinnützigen Organisationen (nicht nur) hier im Bezirk mitunter sehr aufregt. Anlass war, dass ich auf einer Veranstaltung des Jugendamtes über ein neues „wording“ gestolpert bin: man sprach dort stets von „öffentlicher“ und „öffentlich finanzierter“ Jugendhilfe. Mit dieser Wortwahl sollte wohl die übliche Begrifflichkeit „öffentliche Jugendhilfe“ und „Jugendhilfe in freier Trägerschaft“ ersetzt oder umgangen werden. Diese Begriffswahl hat ein bisschen an alte Diskussionen in den 1990er-Jahren erinnert.

Die Formulierung „öffentlich“ und „öffentlich finanziert“ ist irrelevant und nicht hilfreich  – sie ist nicht mal eine „richtige“ Unterscheidung. („öffentlich finanziert“ sind auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter*innen …). Sie steht für eine Haltung, die den Wert und die Bedeutung freier Jugendhilfe und einer in frei-gemeinnütziger Trägerschaft organisierten Sozialarbeit nicht würdigt.

Damals – in den 1990er Jahren – war (zumindest in unserem Bezirk) die Rolle der frei-gemeinnützigen Träger noch ziemlich unklar, ihr Stellenwert umstritten. Sehr stark lag der Fokus auf staatlichen Angeboten – freie Träger hatten bestenfalls die Funktion ergänzende Angebote – meist vollkommen unzulänglich finanziert – zu übernehmen. Dies hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zwar zunächst positiv verändert – aktuell beobachten wir aber wieder eine „Rolle rückwärts“ zu einer Haltung, die von Misstrauen und Kontrollzwang geprägt ist und unterstellt, dass frei-gemeinnützige Organisationen ihre Arbeit vorrangig aus eigenwirtschaftlichem Interesse heraus machen. Das ist falsch und fataler Unsinn.

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nachdenken über „Eigenmittel“

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Als diese Woche zwei Zuwendungsbescheide des Landes Berlins für zwei Projekte bei uns eingingen, stiess es mir mal wieder auf. Und wenn ich anfange darüber nachzudenken, muss ich aufpassen, dass ich nicht zum Rumpelstilzchen werde. Es geht um Eigenmittel, die frei-gemeinnützige Träger aufbringen müssen, wenn sie Aufgaben für die Allgemeinheit erbringen. Warum eigentlich?

Wir nehmen es in der Regel schon widerstandslos hin und selten höre ich, dass das Thema in der öffentlichen Diskussion thematisiert wird: Wenn frei-gemeinnützige Träger Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit übernehmen – egal ob in der Kinder- und Jugendarbeit, beim Betrieb von Kitas, in der Familien- und Stadtteilarbeit – wird von ihnen verlangt, dass sie „Eigenmittel“ einsetzen und sich mit diesen an der Gesamtfinanzierung des Projektes beteiligen. Begründet wird dies wohl mit „Subsidiaritätsprinzip“, wonach zunächst eigene Ressourcen einzusetzen sind, bevor staatliche Unterstützung geleistet wird. Im Kern finde ich das allerdings abwegig.

Stellt Euch dieses Modell mal auf andere Branchen und Wirtschaftszweige bezogen vor: bei einer Ausschreibung für den Bau einer Schnellstraße wird von der Baufirma erwartet, dass sie 20% der Baukosten selbst trägt.

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Subsidiaritätsprinzip – in leichter Sprache erklärt

SocialVideo #27

In meinem GF-Tagebuch #26 habe ich in meinem Beitrag Bezug genommen auf das Subsidiaritätsprinzip. Ich weiss natürlich, dass Ihr alle wisst, was das ist. Trotzdem möchte ich Euch dieses kurze Video zum Thema sehr empfehlen. „Es klingt sperrig und abstrakt, aber das Subsidiaritätsprinzip ist grundlegend für die soziale Arbeit in Deutschland. Die Diakonie Bayern erklärt es am Beispiel von Werner und zieht auch einen Vergleich mit anderen Ländern.“

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Immer montags  stelle ich Euch ein Video vor, in dem spezielle Aspekte meines “Kernthemas” Sozialwirtschaft / Sozialarbeit / Social Entrepreneurship vorgestellt, beleuchtet und / oder diskutiert werden. Und hin und wieder empfehle ich auch Dinge, die andere Bereiche unseres Arbeitslebens berühren. Anregungen und Tipps nehme ich gerne entgegen.

Ich freu mich sehr, wenn Ihr diesen Beitrag  (und weitere meiner Beiträge) über Eure Kanäle teilt & weiterleitet. Vielen Dank!

Die Macht der Worte… oder: der kleine, aber feine Unterschied zwischen „frei“ und „öffentlich finanziert“

GF-Tagebuch #26

In der letzten Woche bin ich auf einer Veranstaltung des Jugendamtes über ein neues „wording“ gestolpert: man sprach dort stets von „öffentlicher“ und „öffentlich finanzierter“ Jugendhilfe. Mit dieser Wortwahl sollte wohl die übliche Begrifflichkeit „öffentliche Jugendhilfe“ und „Jugendhilfe in freier Trägerschaft“ ersetzt oder umgangen werden. Diese Begriffswahl hat mich irritiert – und ein bisschen an alte Diskussionen in den 1990er-Jahren erinnert.

© fotomek - Fotolia.com

© fotomek – Fotolia.com

Damals war (zumindest in unserem Bezirk) die Rolle der frei-gemeinnützigen Träger noch ziemlich unklar, ihr Stellenwert umstritten. Sehr stark lag der Fokus auf staatlichen Angeboten – freie Träger hatten bestenfalls die Funktion ergänzende Angebote – meist vollkommen unzulänglich finanziert – zu übernehmen. Dies hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten positiv verändert. Freie Träger – nicht nur – der Jugendhilfe sind wichtige Akutere geworden. Wir sprechen von „Kooperation auf Augenhöhe“ und verteilen die Aufgaben der öffentlichen und freien Anbieter nach fachlichen Gesichtspunkten.

Die Formulierung „öffentlich“ und „öffentlich finanziert“ stösst mir unangenehm auf. Ich finde, dass diese Unterscheidung nicht hilfreich ist – sie ist nicht mal eine richtige Unterscheidung. („öffentlich finanziert“ sind auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten MitarbeiterInnen …). Sie steht für eine Haltung, die den Wert und die Bedeutung freier Jugendhilfe und einer in frei-gemeinütziger Trägerschaft organisierten Sozialarbeit nicht würdigt.

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